Pflichtteilsrecht: Anspruch auf finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass
Die Möglichkeit, nahe Angehörige durch ein Testament oder Erbvertrag vom Erbe auszuschließen, führt oft zur Geltendmachung von gesetzlichen Pflichtteilsrechten. Der gesetzliche Pflichtteil gewährleistet dem Pflichtteil berechtigten eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen. Um die Pflichtteilsrechte geltend machen zu können, muss man zunächst pflichtteilsberechtigt sein. Pflichtteilsberechtigt sind alle Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel) - egal ob ehelich oder unehelich, legitimiert oder adoptiert, sowie der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers und die Eltern des Erblassers.