Arbeitsrecht
Zum Arbeitsrecht, wie es bei der Hägerbäumer, Upmeier & Partner GbR durchgesetzt wird, gehören alle Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die sich mit der Erwerbstätigkeit abhängig Beschäftigter befassen. Es besteht aus zwei grundsätzlichen Teilen, dem Individual- Arbeitsrecht und dem Kollektiv-Arbeitsrecht. Das erste beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das zweite mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, wie Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten und ähnlichem.
Schon im Altertum, als es Lohnarbeit im eigentlichen Sinne noch gar nicht noch gar nicht gab, existierten rechtliche Reglungen im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung.