Das Zivilrecht betrifft sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern als natürliche Personen und auch deren Zusammenschlüsse wie Vereine oder Unternehmen (juristische Personen). Es gliedert sich in allgemeines Zivilrecht und Sonderprivatrecht. In den meisten Fällen geht es um Vertragsstreitigkeiten.

Unter das Zivilrecht fallen das Erb- und Familienrecht. Das kann die Höhe einer Hinterlassenschaft oder die rechtlichen Folgen einer Scheidung betreffen.

In all diesen Fällen geht es um das Miteinander von Menschen. Zwischen ihnen kann es immer wieder zu Streitereien und Interessenskonflikten kommen. Diese Auseinandersetzungen versucht die Rechtssprechung zu regeln.

Straftaten wie Mord, Totschlag und Diebstahl fallen nicht unter das zivile Recht, sondern unter das Strafrecht. Streitigkeiten mit staatlichen Einrichtungen sind öffentliches Recht.

Rechtsweg
In den meisten Ländern liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Es gilt also einen bestimmten Verfahrensweg einzuhalten, um sein Recht zu bekommen. Er kann lang und beschwerlich sein. Der Weg beginnt mit der Einreichung einer Klage.

Sie wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Hier braucht man keinen Anwalt, sondern kann sich selbst vertreten, wenn man es sich zutraut. Sollte es eine Instanz höher gehen (Landgericht), ist ein Rechtsanwalt notwendig. Im Normalfall ist der Gerichtsort der Wohnort des Beklagten.

Der chronologische Klageablauf
Liegt dem Gericht die Klageschrift vor, hat der Kläger vorher eine Gebühr für die Gerichtskosten zu zahlen. Die Klage wird der Gegenpartei zugesandt und diese kann sich in einem bestimmten Zeitraum entscheiden, ob sie sich wehrt. Tut sie dies nicht, erlässt das Gericht ein Versäumnisurteil.

Voraussetzung ist, dass dem Richter die Klage rechtens erscheint. Legt die Gegenseite Widerspruch ein, folgt ein gegenseitiger Austausch von Schriftsätzen bis zum ersten Gerichtstermin. In ihm und den folgenden können sich beide Parteien zu dem Sachverhalt äußern. Hier werden dann auch Zeugen vernommen.

Urteil
Wenn ein Gericht der Meinung ist, in dem vorliegenden Streitfall genug gehört zu haben, verkündet es nach einer Beratung ein Judikat. Es besteht die Möglichkeit, dass der Klage stattgegeben wird und der Kläger gewinnt. Er kann auch nur in gewissen Streitpunkten rechtbekommen. Im schlechtesten Fall erfolgt die Klageabweisung.

Einige Prozesse können auch ohne ein Urteil enden, wenn sich die streitenden Kontrahenten gütlich einigen. Der Kläger kann durch das Zurückziehen seiner Klage die Streitigkeiten einseitig beenden.

Die Instanzen
Es kann sein, dass der Rechtsstreit im Zivilrecht nach einer ersten Urteilsverkündung weitergeht. Der Unterlegene hat die Möglichkeit, in einigen Streitfällen Berufung einzulegen. Dann geht der Fall an das nächsthöhere Gericht.

Hier wird anschließend geprüft, ob bei der ersten Verhandlung richtig geurteilt wurde. Das Berufungsgericht darf in seinem Ermessen anders entscheiden. In komplizierten Fällen kann ein Rechtsstreit bis vor ein Verfassungsgericht gehen. War ein Kläger in allen Instanzen erfolgreich, hat er ein rechtskräftiges Urteil.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Rechtsanwaltskanzlei Craul & Mai, nachgelesen werden.

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