Für viele Arbeitnehmer / - innen ist es ein Schock, wenn sie die Kündigung erhalten. Mit einer Kündigungsschutzklage haben sie eine Möglichkeit, gegen dieses Kündigungsschreiben gerichtlich vorzugehen.

Das Ziel ist die neutrale Beurteilung
Es gibt diverse Gründe, warum eine Entlassung unwirksam ist. Sie muss beispielsweise einen rechtswirksamen Kündigungsgrund beinhalten. Darum stimmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft nicht überein. Letztlich kann die Gültigkeit nur durch einen Arbeitsrichter beurteilt werden. Das ist das Ziel des Kündigungsschutzprozesses. Erhebt der Gekündigte keine Klage, ist die Kündigung rechtskräftig.

Fristen sind wichtig
Wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagen will, muss er das innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Entlassung tun. Zuständig dafür ist das örtliche Arbeitsgericht. War es ihm aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich, hat er die Perspektive eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu beantragen.

Dieser Antrag muss binnen zwei Wochen nach Beseitigung des Hinderungsgrundes gestellt werden. Der Grund des Versäumnisses ist darin glaubhaft darzustellen. Die Anforderungen sind hoch für das Verpassen der Frist.

Der Prozessablauf
Die Kündigungsschutzklage wird dem Arbeitsgericht durch einen Fachanwalt zugestellt. Nach der Zulassung wird sie dem Klagegegner ausgehändigt. Anschließend kommt es zu einer Güteverhandlung. Dabei wird eine gütliche Einigung beider Parteien angestrebt. Hier können beide Kontrahenten einem Vergleich zustimmen.

Kommt eine Einigung nicht zustande, wird eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das ist der Kammertermin, bei dem ein Berufsrichter den Vorsitz hat und von zwei ehrenamtlichen Richtern unterstützt wird. Grundsätzlich wird hier auch versucht, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einem Vergleich zu bewegen. Sollte der Versuch erneut scheitern, fällen die Richter ein Urteil.

Abfindungszahlung
Nur wenn dem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt worden ist, hat er einen rechtlichen Anspruch darauf. Sonst ist keine Ausgleichszahlung für Gehaltsempfänger gesetzlich vorgesehen.
Kommt das Gericht zur Entscheidung, das ein Arbeitgeber eine Abfindung zahlen muss, wird die Höhe vom Arbeitsgericht vorgeschlagen. Sie richtet sich hauptsächlich nach der Beschäftigungsdauer und der Gehaltsstufe des Klägers.

Nach dem Urteil
Gewinnt der Kläger seine Kündigungsschutzklage, ist das gleichbedeutend mit dem Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen. Wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, könnte der Kläger sogar Nachzahlungen für diesen Zeitraum bekommen.

So eine Situation ist für beide Seiten unbefriedigend. Deshalb gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgericht zu beenden. In solchen Fällen setzten die Richter einen Zeitpunkt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest. Meistens ist es der Termin, an dem der Arbeitsvertrag bei einer fristgerechten Kündigung ausgelaufen wäre.

Der Kläger kann einen Antrag auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht stellen. Der Beklagte wird dann eine Abfindung zahlen müssen. Ein Arbeitgeber kann ebenfalls einen Antrag auf Beendigung des Arbeitsvertrages stellen. Das ist der Fall, wenn er keine förderliche Zusammenarbeit erwartet.

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