Anwalt für Familienrecht – Ein Überblick
Heutzutage ist die Ehe nicht die einzige anerkannte Form der Partnerschaft und des Zusammenlebens. Es existiert neben der Ehe auch die Lebensgemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. In der Bundesrepublik Deutschland leben mehr als 36 Millionen Menschen in einer Ehe, sprich es gibt über 18 Millionen Ehepaare. Davon haben ungefähr 9 Millionen mit ehelichen Kindern. Erwähnenswert ist, dass jede dritte Ehe mit der Scheidung durch einen Familienrichter und nicht durch den Tod eines oder beider Ehepartner endet.