Heutzutage ist die Ehe nicht die einzige anerkannte Form der Partnerschaft und des Zusammenlebens. Es existiert neben der Ehe auch die Lebensgemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. In der Bundesrepublik Deutschland leben mehr als 36 Millionen Menschen in einer Ehe, sprich es gibt über 18 Millionen Ehepaare. Davon haben ungefähr 9 Millionen mit ehelichen Kindern. Erwähnenswert ist, dass jede dritte Ehe mit der Scheidung durch einen Familienrichter und nicht durch den Tod eines oder beider Ehepartner endet. Die ehemalige Liebesbeziehung endet in einigen Fällen in einer erbitterten Feindschaft, es geht oft darum, wem welcher Teil des Vermögens zusteht, die Aufteilung der Alimente, etc. Ein Anwalt kann kompetent dabei helfen, über die Rechte und Pflichten in einer bestehenden Ehe aufzuklären sowie die Ansprüche auf Unterhalt zu erläutern. Im nachfolgenden Text wird das Thema Familienrecht behandelt und besonderer Fokus auf die Dienstleistungen eines Anwalts geworfen, um den Leser einen Überblick über die Thematik zu gewähren. Zuerst soll erläutert werden, wobei der Anwalt für Familienrecht seinen Mandanten behilflich sein kann.

Wofür ist der Anwalt zuständig?

Grundsätzlich ist der Anwalt für alle Angelegenheiten rund um das Familienrecht zuständig und kann eine umfassende Beratung anbieten. Hierzu zählen das Eherecht, die Scheidung, Unterhaltsansprüche, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften und die Adoption. Im nächsten Absatz werden einige Dienstleistungen des Anwalts für Familienrecht genauer betrachtet.  

Das Aufsetzen eines Ehevertrags

Ein Anwalt Familienrecht kann auch bereits vor der Eheschließung dem zukünftigen Ehepaar dabei helfen, im Falle eines Streits und einer Scheidung, dafür zu sorgen, dass Besitzansprüche vertraglich festgehalten werden, mit anderen Worten also einen Ehevertrag aufsetzen. Dieser hilft dabei, langjährige Streitigkeiten vor dem Familiengericht zu umgehen und sollte stets vor der Eheschließung aufgesetzt werden. Es empfiehlt sich also auf eine umfassende Beratung durch einen fachkundigen Anwalt zurückzugreifen.  

Aufklärung über Rechte und Pflichten in der Ehe

Außerdem werden Mandanten von dem Anwalt über ihre ehelichen Rechte und Pflichten aufgeklärt. Hierzu zählt, dass die Eheleute einen gemeinsamen Haushalt führen, sprich dauerhaft zusammen leben. Wird keine Lebensgemeinschaft aufgebaut, so kann es sich um eine Scheinehe handeln, die gegebenenfalls von einem Familienrichter aufgehoben werden kann. Auch die Fürsorge für den anderen und für die gemeinsamen Kinder gehört zu den ehelichen Pflichten beziehungsweise Rechte. Das Kinderkriegen ist keine Pflicht einer Ehe, ebenso wenig wie die Treue.  

Der Anspruch auf Unterhalt

Auch auf diesem Feld ist der Anwalt zuständig und bietet eine umfassende Beratung hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs. Zuerst wird der Frage nachgegangen, ob überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt besteht. Der Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung lebt, erfüllt die Unterhaltspflicht bereits durch die Stellung des Naturunterhalts, sprich von Kost und einer Bleibe. Der andere Elternteil hat dementsprechend die Pflicht den ehemaligen Partner und das gemeinsame Kind durch die Zahlung des sogenannten Barunterhalts zu unterstützen. Erwähnenswert ist hier außerdem, dass nicht nur Ehepartner unterhaltspflichtig sind, sondern auch bereits volljährige und berufstätige Kinder für ihre bedürftigen Eltern aufkommen müssen. Hier wird von dem Elternunterhalt gesprochen und auch auf diesem Feld steht der Anwalt seinen Mandanten kompetent zur Seite und kümmert sich um die Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche.

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