Das Arbeitsrecht hat eine lange Tradition und bietet Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern nennenswerte Vorzüge. Natürlich wünschen sich viele Menschen möglichst wenig Einmischung durch staatliche Organisationen und Behörden, dennoch sind arbeitsrechtliche Bestimmungen unverzichtbar und erbringen stets den nötigen Schutz für alle beteiligten Personen. Wer arbeiten geht, der hat Anspruch auf eine entsprechende Vergütung. Mitunter könnte es jedoch passieren, dass man als Arbeitnehmer einen deutlich zu geringen Lohn erhält. Ist dies der Fall, wird man seine fixen Kosten nicht oder nur sehr schwer decken können. Aus diesem ganz einfachen Grund bestehen arbeitsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf die Lohnzahlungen. Hier ist zunächst eine Mindesthöhe festgelegt. Gesetzliche Bestimmungen definieren somit, wie viel Geld man pro Stunde mindestens erhalten muss.


Darüber hinaus können auch Tariflöhne vorgeschrieben sein. In einem solchen Fall wird man noch mehr Geld als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Dies ist wohl auch ein wichtiger Grund, warum sämtliche Stellen, die nach Tariflohn bezahlt werden, besonders begehrt sind. Das Arbeitsrecht definiert insbesondere auch, wie lange ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beschäftigt werden darf. Hierbei geht es zunächst um die maximale Anzahl an Stunden, die man am Stück tätig sein darf. Doch die Bestimmungen gehen noch wesentlich weiter. So darf auch nur eine gewisse Anzahl an Tagen hintereinander gearbeitet werden. Zudem gibt es gesetzliche Ruhezeiten, die unbedingt einzuhalten sind. Dies ist speziell dann von Relevanz, wenn mehrere Arbeitsstellen nebeneinander ausgeübt werden. Generell müssen zwischen 2 Schichten mindestens 11 Stunden liegen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die nächste Schicht im selben Betrieb oder bei einem anderen Arbeitgeber absolviert werden soll.


Auch der Urlaub und die Krankheit fallen auch in diesen Bereich. Dieses Rechtsgebiet bietet Schutz auf ganzer Linie. Diesbezüglich sind auch unbedingt die Bereiche Krankheit und Urlaub zu nennen. Wer arbeitet, hat Anspruch auf einen Mindesturlaub. In der Praxis gibt es jedoch inzwischen eine Vielzahl von Betrieben, die mehr Urlaub gewähren, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch bei Krankheit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Jedoch kann der Arbeitgeber für die Zeit der Erkrankung eine entsprechende ärztliche Bescheinigung verlangen. Nicht immer werden die geltenden Gesetze auch tatsächlich eingehalten. Als Arbeitnehmer sollte man immer versuchen, mit seinem direkten Vorgesetzten ins Gespräch zu kommen, falls es zu Benachteiligungen kommt. In größeren Betrieben existiert häufig auch ein Betriebsrat, der bei Problemen vermitteln kann. Ist dieser nicht vorhanden oder nehmen die Probleme überhand, kann auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die passende Ansprechperson sein. Ein solcher Fachmann wird dann entscheiden, ob eventuell eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss.
 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bartels & Kollegen finden.

 

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