Ein Rechtsanwalt vertritt im Auftrag seiner Mandanten deren Rechtsposition außergerichtlich oder auch vor Gericht. Der Berufsweg zum Rechtsanwalt führt über einen steinigen Weg eines anspruchsvollen Studiums, das an der Universität mit dem 1. Staatsexamen abschließt. Danach schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar an, in dem neben theoretischen gleichzeitig praktische Kenntnisse auf verschiedenen Stationen des Rechtswesens vermittelt werden.
Sie durchlaufen in dieser Zeit verschiedene Pflichtstationen juristisch relevanter Bereiche an den Gerichten sowie in öffentlichen Verwaltungen und selbständig Tätigen Kanzleien. Die Referendare nehmen u. a. an Gerichtsverhandlungen teil und übernehmen auch die Funktion eines Protokollführers.
In Vorbereitung auf die am Ende der Vorbereitungszeit abzulegende 2. Staatsprüfung, sind zahlreiche Klausuren zu fertigen und anspruchsvolle Aktenvorträge vorzutragen.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit bestandener 2. Staatsprüfung gleichzeitig mit dem akademischen Grad eines Volljuristen ab. In diesem Zusammenhang erhält der Volljurist auch die Befähigung zum Richteramt zuerkannt.
Die Regelstudiendauer ist in den Bundesländern von unterschiedlicher Dauer. Wobei die übliche Studiendauer bis zur 1. Staatsprüfung mindestens 10 Semester beträgt. Die
Studien- und Referendariatszeit beläuft sich somit auf mindestens 7 Jahre.

Das Jurastudium ist sehr anspruchsvoll und langwierig, aber dennoch ist die Nachfrage nach diesem Studium groß. Das große Interesse ist sicher auch dadurch begründet, weil nach erfolgreichem Studium die Verdienstmöglichkeiten und die beruflichen Möglichkeiten attraktiv sind. Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Juristen ist in den Konzernen, bei den Versicherungen, in Verbänden und im öffentlichen Dienst etc. nach wie vor groß.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Großkanzleien, die insbesondere nach Absolventen mit Prädikatsexamen suchen. Als Prädikatsexamen gilt beim Jurastudium ein Abschluss mit 9-12 Rangpunkten.
Gleichwohl bietet das Rechtswesen für Rechtsanwälte eine Vielzahl von Weiter- und Fortbildungslehrlingen an. Über diesen Weg haben Rechtsanwälte die Möglichkeit, sich auf speziellen Rechtsgebieten, wie z. B. für Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, als Fachanwälten zu avancieren.

Eine beliebte Alternative zum langjährigen Studiengang bis hin zum 2. Staatsexamen mit dem akademischen Abschluss als Volljurist, bietet in den Rechtswissenschaften der Studiengang zum Bachelor of Laws (LL.B.). Quasi der Bachelor Abschluss für Juristen. Es handelt sich hierbei um einen rechtswissenschaftlichen Studiengang über 6 Semester. Absolventen dieses akademischen Studienganges dürfen sich als Jurist bezeichnen.
Das Berufsfeld ist unter der voll-akademischen Ebene eines Volljuristen zu betrachten. Bachelor Absolventen finden beispielsweise als Jurist im Bereich der rechtlichen Beratung von Wirtschaftsverbänden, mittleren Unternehmen oder bei den Kreditabteilungen von Banken qualifizierte Aufgabengebiete und Verdienstmöglichkeiten. Weiterhin nimmt die rechtliche Ausgestaltung und Beratung von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen einen großen Raum für Juristen ein. Ein lukratives Berufsfeld für Jura-Absolventen, die nicht unbedingt den harten und langen Weg bis zum 2. Staatsexamen einschlagen wollen und sich mit der Bezeichnung Jurist zufriedengeben wollen. Als Unterscheidungsmerkmal gilt: Nicht jeder Jurist ist Rechtsanwalt, aber jeder Rechtsanwalt ist Jurist.

Weitere Informationen finden Sie bei der Anwaltskanzlei Andreas Baumann.

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