Das Familienrecht gehört zu einem der umfangreichsten Rechtsgebiete. Wer hier seine Möglichkeiten ausnutzen möchte, benötigt die Dienste eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Doch welche Fragestellungen gehören dazu? Zuerst wären die Eheverträge zu nennen. Es kann im Vorfeld einer Trennung zu einer Vielzahl von Problemen kommen, die bereits vor der Eheschließung durch einen entsprechenden Vertrag ausgeschlossen werden können. Hier besteht eine umfangreiche Gestaltungsoption. Die Ehepartner beschließen beispielsweise, dass jeder den in die Ehe eingebrachten Vermögenswert auch nach der Scheidung oder Auflösung behalten darf. Außerdem ist die Gütertrennung beliebt. Entstehen dem einen Ehegatten Schulden, so kann der andere dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Fall lebt der verschuldete Ehepartner mit dem anderen zusammen, ohne dass die Gläubiger auf einen der beiden zurückgreifen können.

Weitere Themenbereiche des Familienrechts sind der Zugewinnausgleich, die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Kindesunterhalt und die Kontoverfügung.

Zum Zeitpunkt der Eheschließung leben die Ehegatten grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zum Ende der Ehe muss ein Vermögensausgleich vorgenommen werden. Jeder bekommt die Hälfte des Vermögens, das während der Ehe erwirtschaftet worden ist. Doch wie wird der Zugewinn nach dem Familienrecht ermittelt? Wichtig ist dabei, dass das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen bei Beginn der Ehe übersteigt. Sonst findet kein Zugewinnausgleich statt.

Gibt es in der Ehe gemeinsame Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so greift im Familienrecht das Sorgerecht. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet, so können sie durch diese das gemeinsame Sorgerecht erwirken. Bei der Trennung kann eine gemeinsame Sorge durch beide Elternteile erfolgen. Sollte diese Möglichkeit nicht vorliegen, so trifft der Elternteil, der das Sorgerecht ausübt, die Entscheidung über die täglichen Angelegenheiten.

Das Gericht trifft unterschiedliche Urteile. In einigen werden die Vorstellungen und Wünsche des Kindes optimal berücksichtigt. Das hängt auch davon ab, wie die sozialen und wirtschaftlichen Situationen der betreffenden Personen aussieht und bewertet werden muss.

In diesem Rahmen fällt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das in das Familienrecht eingebunden ist. Das Kindesinteresse steht dabei im Mittelpunkt. Letztlich trifft das Gericht die letzte Entscheidung, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Grundsätzlich können dabei die Rückführung und Herausgabe des Kindes durch eine einstweilige Anordnung erfolgen.

Der Elternteil, der das Kind im Sinne des Familienrechts versorgt, benötigt auch den Kindesunterhalt. Hier trennt der Gesetzgeber den Bar- und Betreuungsunterhalt von einander. Unter dem Betreuungsunterhalt versteht man das Geld für die Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes. Für die Berechnung kommt die Düsseldorfer Tabelle zum Einsatz. Beliebt ist dabei der Barunterhalt.

Im Recht gibt es zudem die Kontoverfügungen. Dabei ist der Gläubiger der Kontoinhaber, der sich gegenüber der Bank entsprechend ausgewiesen hat. Viele Ehepaar besitzen daher getrennte Konten, damit die Gütertrennung optional auch bewiesen werden kann. Kurre & Stubben Anwaltskanzlei berät Sie gerne zum Thema Familienrecht. 

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