Ungefähr jeder zweite Deutsche hat sich mit dem Thema Erbrecht und Nachlassplanung bereits auseinander gesetzt. Jede fünfte Erbschaft hat einen Wert von über 100.000 Euro. Nicht selten gehören Immobilien zur Erbmasse.

Eins ist sicher, der Tod wird uns allen einmal begegnen. Mitglieder der Familie und Angehörige bleiben zurück. Das Vermögen samt Immobilien wird nach dem Tod auf die Hinterbliebenen übertragen. Dies passiert Tag für Tag. Jedem Familienmitglied ist es wichtig, dass das Vermögen gerecht aufgeteilt wird. Um das zu gewährleisten, gelten beim Erbrecht zahlreiche Gesetze und Regelungen.  

Spezialisierte Anwälte, die in einer Kanzlei für Erbrecht, wie beispielsweise Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR, arbeiten, nehmen sich diesen Erbschaftsangelegenheiten an. Das Erbrecht bildet für dieses Fachgebiet die Rechtsgrundlage. Das Erbrecht enthält wichtige Verordnungen und Bestimmungen, die das Vermögen des Verstorbenen mit seinen Pflichten und Rechten an die Erben regulieren.  

Ein Anwalt für Erbrecht muss spezielle Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Jurawesens besitzen: - Spezielle Gegebenheiten der Verfahrens- und Prozessführung - Besonderheiten aus steuerrechtlicher Sicht im Erbrecht - vorweggenommene Erbfolge  - Internationales Privatrecht im Erbrecht - Vertrags- und Testamentsgestaltung - Materielles Erbrecht unter Rücksichtnahme des Familien-, Sozial-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht - Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft  

Kommt es zu Streitigkeiten unter den Erben, das Erbe soll steuersparend auf Familienmitglieder übertragen werden oder die Erben verzichten auf die Erbschaft, so kann eine Kanzlei für Erbrecht den Betroffenen beratend zur Seite stehen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann auch als Notar auftreten und noch vor dem Tod an der Formulierung des Testaments helfen und selbstverständlich das Testament auch beurkunden.  

Ein überraschender Todesfall hat die Familie ereilt. Das vorliegende Testament soll von einem Anwalt für Erbrecht übernommen werden. Meistens darf dieser Anwalt auch als Testamentsvollstrecker arbeiten. Des Weiteren kann er die Testamentsauslegung übernehmen. Damit kann der letzte Wille des Verstorbenen erfüllt werden. Geht es um Steuerangelegenheiten, kann in einfachen Fällen auch eine Kanzlei für Erbrecht ihre Beratung anbieten.  

Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, so handelt es sich in den meisten Fällen um eine Erbengemeinschaft. Innerhalb der Erbengemeinschaft kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten. Eine Kanzlei für Erbrecht kann den Teilungsplan ausarbeiten oder eine Auseinandersetzungsklage anstoßen.  

Eine Kanzlei für Erbrecht hat auch ein weiteres Schwerpunktthema - die Unternehmensnachfolge. Dafür ausgebildete Anwälte können auch bei der Vorbereitung der Vermögensnachfolge unterstützend tätig werden. Gerade die Frage „Wer tritt die Nachfolge an?" und „Soll die Unternehmensübergabe noch zu Lebzeiten erfolgen?" oder erst nach dem Tod des Unternehmers. Dies alles sind wichtige Fragen und Entscheidungen, die im Beisein eines Anwaltes geklärt werden sollten.  

Wird eine Kanzlei für Erbrecht noch zu Lebzeiten aufgesucht und wichtige Fragen rund um das Erbe zusammen geklärt, dann können innerhalb der Familie Streitigkeiten verhindert werden.

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