Das Arbeitsrecht ist die elementare Grundlage für alle Arbeitsverträge in Deutschland. Auf diesem Gesetz fußen die Bestimmungen, nach denen Verträge geschlossen, Löhne gezahlt und Arbeiter und Angestellte abgesichert werden  müssen. Zudem regelt es genau, was im Bereich der Arbeit erlaubt ist und wobei es sich um ein Vergehen handelt. Es kann an dieser Stelle gesagt werden, dass das deutsche Arbeitsrecht das umfassendste und wichtigste Dokument des Arbeitnehmerschutzes ist, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann beweist, denn in kaum einem anderen Land der Welt, genießen die Beschäftigten einen derartigen Schutz wie hierzulande. Dabei steht eine lange Geschichte hinter diesem Gesetzeswerk, welche von Hürden und harten Kämpfen für bessere Verhältnisse geprägt ist. 

Das Arbeitsrecht im geschichtlichen Rückblick

Es ist noch gar nicht so lange her, dass viele Angestellte in Deutschland mit erheblichen Repressalien rechnen mussten, wenn sie dem Willen des Vorgesetzten nicht gehorchten. Die Geschichte beginnt eigentlich 1872 mit der Gründung des Deutschen Reiches, wobei hier zum ersten Mal Gesetze erlassen wurden, die den Schutz der Arbeiter beinhalteten. Außerdem wurde der Begriff Arbeit zum ersten Mal in einen gesetzlichen Rahmen gegossen, sodass sich Angestellte, Beamte und Arbeiter auf diverse Paragrafen berufen konnten. Doch war es von hier noch ein langer Weg, bis das heutige Gesetzeswerk Gestalt annahm. 

Erst mit der Ausrufung der Republik durch Phillip Scheidemann gab es weitere Änderungen, die wiederum mehr Arbeitnehmerrechte brachten. In den sechziger Jahren, nach der Gründung der Bundesrepublik, wurden diese Gesetze noch einmal verfeinert und seit dem an die sich ständig wandelnden Verhältnisse angepasst. Heute ist eine Entlassung zum Teil sehr schwierig geworden, wenn nicht bedeutende wirtschaftliche Gründe im Raum stehen. All dies dient dem Schutz und der Absicherung der Menschen, die von Erwerbsarbeit leben.  

Im ständigen Wandel

Das entsprechende Gesetz ist ein Werk, das sich im stetigen Wandel befindet. Aufgrund der starken Veränderungen am Arbeitsmarkt, der Globalisierung und dem Einzug modernster Techniken wurde es immer wieder an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Alte Vorschriften wurden entfernt und neue Paragrafen hinzugefügt. Diese Anpassungen sind auch zwingend erforderlich, um den Gerichten eine Grundlage für die Rechtsprechung zu liefern, denn in einer Welt, in welcher sich der Arbeitsmarkt so rasant verändert und immer neue Bereiche erschließt, kann anhand alter Diktionen keine moderne fundierte Entscheidung getroffen werden.   

Streitigkeiten nur mit Anwalt

Allerdings sollten Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht immer nur mit einem Anwalt durchgeführt werden. Das Gesetz ist sehr umfangreich und in vielen Punkten von Laien nicht zu verstehen. Besonders die Querverweise auf andere Gesetzesbücher machen es schwer, hier einen Überblick zu behalten, denn viele der Gesetzmäßigkeiten werden auch im BGB festgehalten und nach diesem abgehandelt.  

Um bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder mit dem Angestellten auch tatsächlich eine Chance auf Erfolg zu haben, ist es daher zwangsläufig erforderlich eine rechtsgelehrte Person an seiner Seite zu haben, welche die Verteidigung übernehmen kann. Zudem muss auch ein enormes Maß an Schriftverkehr beachtet werden, welches in einem solchen Zusammenhang zum Tragen kommt.   

Schlichtung steht an erster Stelle

Doch bevor es zu einem solchen Streit kommt, sollte zuerst die Schlichtung im Raum stehen. Dies gebietet auch das Gesetz, sodass erst nach einem Scheitern dieser ein Prozess angesetzt werden kann. Natürlich sind diverse Bereiche von dieser Regelung ausgenommen, sodass hier auch umgehend ein Verfahren in die Wege geleitet werden kann.

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